Spenden
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Es besteht die Möglichkeit, die Projektarbeit mit Spenden direkt zu unterstützen. Diese dringend notwendigen Zuwendungen fließen vollständig und unmittelbar in Projekte, die den Satzungszielen entsprechen. Sie werden zu keinem Anteil für die Verwaltung der Stiftung verwendet. Spenden an die gemeinnützige Florian Lex Stiftung sind von der Steuer absetzbar.
Die Stiftung erfüllt alle Aufgaben mithilfe dieser Spenden, sowie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Spendenquittungen werden gerne ab einem Zuwendungsbetrag von 300€ ausgestellt, soweit Name und Anschrift des Zuwendenden bekannt sind. Ansonsten gilt der vereinfachte Spendennachweis, der in Kombination mit dem Kontoauszug vom Finanzamt anerkannt wird.
Den vereinfachten Spendennachweis können
Sie hier abrufen.
Einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamts München finden Sie hier.